AGB

# Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im
Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen AeroTherm Industries, vertreten durch die Geschäftsführer, Herrn Martin Falter, Herrn Thomas Ederer und Herrn Peter Mayrhofer,
Am Hang 1, 83342 Tacherting, Telefon, (0172) 8203330, Mail
info@aerotherm-industries.de (im Folgenden kurz AeroTherm Industries) und ihren
Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

# Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.

# Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss
1.1 Bestellungen des Kunden bei AeroTherm Industries, stellen lediglich ein
Angebot an AeroTherm Industries zum Abschluss eines Vertrages dar. Die
Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch AeroTherm Industries.
1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
1.3 Die Annahme erfolgt durch AeroTherm Industries mit gesonderter
Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware

2. Lieferung
2.1 AeroTherm Industries liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene
Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe
der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei
Versandbereitschaft auf den Kunden über.

3. Preise,
Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und
Versandkosten.
3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig,
soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung
abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von AeroTherm Industries (nachfolgend: Vorbehaltsware).

Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
• Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von AeroTherm Industries bis zur
Erfüllung sämtlicher AeroTherm Industries gegen den Kunden zustehender
Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
• Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsbetrieb an Dritte wieder zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass
die Zahlung an AeroTherm Industries erfolgt und dass das Eigentum auf den
Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
• Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt
weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten
übergeht.
• Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von AeroTherm Industries, die
Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine
Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden
erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von AeroTherm Industries.
Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen
Dritter hat der Unternehmerkunde Muster GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
• Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe
im Voraus sicherungshalber an AeroTherm Industries ab, die diese Abtretung
annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug
befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die AeroTherm Industries abgetretenen
Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in
anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
• Auf Verlangen von AeroTherm Industries hat der Unternehmerkunde die
Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und AeroTherm Industries die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. AeroTherm Industries wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Kunden nach Wahl von AeroTherm Industries freigeben, soweit
deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

4. Gewährleistung
4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer
etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet AeroTherm Industries über die Art
der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung
sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus
der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab
Lieferung.

5. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit ET-Elektrotechnik Ederer nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz),
bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
d.h. Pflichten, die AeroTherm Industries dem Kunden nach Inhalt und Zweck
des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf
Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt.

  # ALLGEMEINE REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine
abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn
Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt
werden.
1. Kosten
1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
1.3. Ein vom Vertragspartner
gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben
und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages
erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
1.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner
unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
1.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
1.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und
Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
2. Beendigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.
3. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. AeroTherm Industries kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
4. Mitwirkungspflichten
4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist AeroTherm Industries berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen
vorzunehmen.
4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
5.1 Die Angaben von AeroTherm Industries über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf
Schätzungen und sind unverbindlich.
5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen,
Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.
6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf
Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
7. erweitertes Pfandrecht
AeroTherm Industries steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage AeroTherm Industries unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von ET-Elektrotechnik Ederer Instandsetzungs-
oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von AeroTherm Industries für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

# SCHLUSSBESTIMMUNGEN
AeroTherm Industries ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der AeroTherm Industries und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems bei gelegtwerden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine
Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.